Die Ideologie der DDR

Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral und Ethik

Die Zehn Gebote der sozialistischen Moral und Ethik oder auch "10 Gebote für den neuen sozialistischen Menschen"verkündete Walter Ulbricht 1958 auf dem fünften Parteitag der SED. Die Regeln, die stark an die biblischen 10 Gebote erinnern, wurden in das Parteiprogramm aufgenommen.

  1. Du sollst Dich stets für die internationale Solidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen sowie für die unverbrüchliche Verbundenheit aller sozialistischen Länder einsetzen.
  2. Du sollst Dein Vaterland lieben und stets bereit sein, Deine ganze Kraft und Fähigkeit für die Verteidigung der Arbeiter-und-Bauern-Macht einzusetzen.
  3. Du sollst helfen, die Ausbeutung des Menschen durch den Menschen zu beseitigen.
  4. Du sollst gute Taten für den Sozialismus vollbringen, denn der Sozialismus führt zu einem besseren Leben für alle Werktätigen.
  5. Du sollst beim Aufbau des Sozialismus im Geiste der gegenseitigen Hilfe und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit handeln, das Kollektiv achten und seine Kritik beherzigen.
  6. Du sollst das Volkseigentum schützen und mehren.
  7. Du sollst stets nach Verbesserung Deiner Leistung streben, sparsam sein und die sozialistische Arbeitsdisziplin festigen.
  8. Du sollst Deine Kinder im Geiste des Friedens und des Sozialismus zu allseitig gebildeten, charakterfesten und körperlich gestählten Menschen erziehen.
  9. Du sollst sauber und anständig leben und Deine Familie achten.
  10. Du sollst Solidarität mit den um nationale Befreiung kämpfenden und den ihre nationale Unabhängigkeit verteidigenden Völkern üben.

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Weitere Informationen: DDR-Selbstverständnis und Propaganda

"Kommunisten wiesen den Weg", Aufruf 1945 (historisches Selbstverständnis der DDR)


Bild: LMZ Baden-Württemberg
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Antifaschismus

DDR und Holocaust

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Sozialismus als Ideologie

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Propaganda Beispiele

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Medien und Pressefreiheit

Sozialismus im Programm

Meinungs- und Pressefreiheit als Grundrecht

Im Artikel 27 der Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 06.04.1968 heißt es wörtlich:

1) Jeder Bürger der Deutschen Demokratischen Republik hat das Recht, den Grundsätzen dieser Verfassung gemäß seine Meinung frei und öffentlich zu äußern. Dieses Recht wird durch kein Dienst- oder Arbeitsverhältnis beschränkt. Niemand darf benachteiligt werden, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht.
(2) Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens ist gewährleistet.

 

Faktisch gibt es keine Pressefreiheit

Erstmals erschien 1968 ein begleitender offizieller Kommentar zur DDR-Verfassung. Darin wird festgelegt:

"Die Freiheit der Presse, des Rundfunks und des Fernsehens zu sichern heißt deshalb vor allem, keinerlei Missbrauch der Massenmedien für die Verbreitung bürgerlicher Ideologien zu dulden und ihre Tätigkeit bei der Verbreitung der marxistisch­leninistischen Ideologie, als Foren des schöpferischen Meinungsaustausches der Werktätigen bei der Organisierung des gemeinsamen Handelns der Bürger für die gemeinsamen sozialistischen Ziele voll zu entfalten."

Der offizielle Kommentar konterkariert also in eindrucksvoller Weise die im Verfassungsartikel 27 proklamierte Pressefreiheit. Dadurch wird die Freiheit von Presse, Rundfunk und Fernsehen (Verfassungsartikel 27) durch die Verpflichtung auf die Grundsätze des Sozialismus und das Prinzip der Parteiilichkeit faktisch weitestgehend eingeschränkt.

Weitere Links: Medien und Propaganda

Die Rolle der Medien in Politik und Gesellschaft

  • Medien - In der DDR gab es keine freien und unabhängigen Medien, es herrschten staatliche Kontrolle und Genehmigungspflicht:
    KAS.de - Medien

Publikationen

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    Ein Kessel Buntes im Palast der Republik, Sendung vom 23. September 1989


    Bild: Deutsches Bundesarchiv
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    Letzte Aktualisierung: Juli 2017

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